BVG-/Anlagelexikon

Hier werden die wichtigsten Begriffe aus dem BVG- und Kapitalanlagenvokabular erklärt.

Inhalt

 

AHV-Altersrente

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Rente) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz.

Anlagekategorien

Aktie: Wertpapier, welches einen Teil des Eigenkapitals einer Unternehmung darstellt.
Obligation: Schuldverschreibung mit einer festen Laufzeit und einem meist festen Zinssatz.
Derivat: Finanzkontrakt, dessen Preis vom Kurs eines Basiswertes abhängt (Aktie, Aktienindex, Währung, etc.)
Future: Termingeschäft, welches an einer Börse gehandelt wird.
Cash: Kapitalanlage in Bargeld, welche in Schweizer Franken oder Fremdwährungen erfolgt.
Immobilie: Investition in Wohn- und / oder Gewerbeliegenschaften.

Anlagereglement

Regelwerk, welches im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Grundsätze, Richtlinien, Aufgaben und Kompetenzen bei der Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung festlegt.

Arbeitgeberbeitragsreserve

Die Arbeitgeber können ihre Prämien im Voraus in die sogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve einbezahlen und daraus laufend abbuchen lassen. Arbeitgeberbeitragsreserven sind für Unternehmen ein attraktives Steuerplanungsinstrument. Die Steuerbehörde akzeptiert eine Arbeitgeberbeitragsreserve im Ausmass des fünffachen Jahresbeitrages des Arbeitgebers.

Asset-Allokation

Aufteilung des Vermögens nach verschiedenen Anlagekategorien, siehe unter strategische und taktische Asset-Allokation.

Auffangeinrichtung (Stiftung Auffangeinrichtung BVG)

Eine von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden eingerichtete, privatrechtliche Stiftung. Ihr werden Arbeitgeber zwangsweise angeschlossen, welche ihrer Verpflichtung zur beruflichen Vorsorge für ihr Personal nicht nachkommen. Ausserdem können Arbeitgeber oder Einzelpersonen freiwillig beitreten.

Aufsichtsbehörden

Bundesbehörden (BSV, FINMA) und Kantonsbehörden, welche überwachen, ob die Personalvorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

Basispunkt

Einheit, welche den hundertsten Teil eines Prozents bzw. den zehnten Teil eines Promilles repräsentiert.

Basiswert

Titel oder Index, worauf sich ein Derivat bezieht, z. B. eine Aktie.

Beiträge

Die Pensionskassenbeiträge bestehen aus der Altersgutschrift selbst, den Prämien zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität, den Beiträgen an den Sicherheitsfonds und den Verwaltungskosten. Vor allem Risikoprämien und Verwaltungskosten variieren bei den einzelnen Anbietern stark.

Beitragsbefreiung

Im Falle einer Invalidität finanziert die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge für die Alters- und Todesfallleistungen. Somit sind die betroffene versicherte Person und deren Arbeitgeber von der Beitragszahlung befreit.

Bonität

Qualität eines Kapitalmarktschuldners gemessen an seiner Zahlungsfähigkeit und seiner Kreditwürdigkeit.

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Das BSV hat die Aufsicht über die gesamtschweizerisch tätigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter, den Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung sowie die Oberaufsicht über die kantonalen Aufsichtsbehörden. Es überprüft, ob die Vorsorgeeinrichtungen ihre Geschäfte gesetzeskonform durchführen.

BVG

Das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) ist seit 1985 in Kraft und sieht die obligatorische Versicherung aller Arbeitnehmerinnen und -nehmer ab einem Jahreseinkommen von CHF 22'050 vor (Stand 2023). Neben der Altersvorsorge werden auch die Risiken Tod und Invalidität abgedeckt. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, welches Mindestleistungen definiert und Zusatzleistungen, als sogenanntes Überobligatorium, ermöglicht.

BVG-Registrierung

Vorsorgeeinrichtungen, welche das BVG-Obligatorium durchführen, werden in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Damit wird festgestellt, dass die reglementarischen Bestimmungen, die Organisation, die Finanzierung und die Verwaltung in Beachtung der Vorschriften über die Parität vollständig dem BVG angepasst sind (Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 BVV 1).

Care-Management

Bei langwierigen Erkrankungen unterstützen Vorsorgeeinrichtungen ihre Versicherten dabei, sich rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern können dank diesem sogenannten Care-Management oftmals Invaliditätsfälle vermieden werden.

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen vorhandenem Vermögen (inkl. Überschüsse und Kursschwankungsreserven) und Verpflichtungen für die Aktiven und Rentner. Bei einem Deckungsgrad von z. B. 105 % bestehen 5 % Reserven.

Depotbank/Global Custodian

Ein Institut, welches die Wertschriftenverwaltung und -buchhaltung unter Berücksichtigung sämtlicher bestehenden Wertschriftendepots eines institutionellen Investors (z. B. Pensionskasse) zentral führt.

Diversifikation

Systematische Verteilung des Anlagevermögens zur Minimierung der spezifischen Risiken, von einzelnen Anlagekategorien, Währungen, Branchen oder Titeln.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Die FINMA beaufsichtigt die Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler und kollektiven Kapitalanlagen. Die FINMA erteilt Bewilligungen, prüft und genehmigt Versicherungsprodukte, kontrolliert die Jahresrechnungen und überwacht die laufende Geschäftsführung.

Einkauf

Um die gemäss Reglement maximal möglichen Leistungen zu erreichen, können aktive Versicherte sich durch Einzahlungen in eine Vorsorgeeinrichtung ein- oder zurückkaufen. In der Regel kann die einbezahlte Summe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, allerdings gibt es hier Einkaufsbegrenzungen und die vorgängige Rücksprache mit der zuständigen Steuerbehörde ist ratsam.

Emittenten

Institution, welche Wertpapiere ausstellt und ausgibt.

Ergebnis aus eigener Versicherungstätigkeit

Diese Saldoposition entsteht in der Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER 26, nachdem die gesamten Vorsorgekapitalien, Rückstellungen etc. gebildet wurden. Dieser Begriff hat also nichts mit einer Versicherungstätigkeit im engeren Sinne zu tun.

Excess of Loss-Rückversicherung

Die Excess of Loss-Rückversicherung deckt sehr kostenintensive Einzelereignisse infolge Tod oder Invalidität ab. Verstirbt z. B. ein Versicherter mit einer sehr hohen Todesfallleistung, trägt die Vorsorgeeinrichtung nur einen Teil dieses Risikos, den Rest übernimmt die Excess of Loss-Rückversicherung. In Kombination mit einer Stop Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.

Financial Futures

Financial Futures sind an der Börse gehandelte Terminkontrakte, die dazu berechtigen, gewisse Finanzinstrumente an einem festgelegten Termin zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Freizügigkeitsleistung

Beim Stellenwechsel wird die bis dahin angesammelte Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die neue Vorsorgeeinrichtung oder auf Freizügigkeitskonti resp. -policen bei Banken bzw. Versicherungsgesellschaften überwiesen.

Hedge-Funds

Fonds, die sehr aktiv investieren und deren Ziel es ist, eine möglichst hohe absolute Rendite zu erzielen.

Index

Statistische Kennzahl, mit der Veränderungen gegenüber einem früheren Zeitpunkt (z. B. Preis- oder Kursbewegungen) ermittelt werden. Der Index wird als gewogenes, arithmetisches Mittel von Messzahlen mit gleicher Basisberichtsperiode erfasst. Ein Aktienindex ist ein Preisindex oder ein Performanceindex, der die durchschnittliche Kursentwicklung des Aktiensektors insgesamt oder einzelner Branchen darstellt. Ausgangspunkt ist das Kursniveau an einem bestimmten Tag. In Aktienindizes sind häufig die wichtigsten Papiere eines Landes (etwa im Swiss Market Index SMI) oder einer Branche (Dow-Jones-Index für Industriewerte) versammelt.

Indexinstrumente

Anlagen, welche in ihrer Zusammensetzung einen Index (z. B. SMI-Aktienindex) abbilden. Im Gegensatz zu den klassischen Anlagefonds müssen sie nicht laufend aktiv bewirtschaftet werden und sind dadurch kostengünstig und sicherer. Dennoch erzielen Indexinstrumente vergleichbar attraktive Renditen, da die Performance eines Anlagefonds nur sehr selten die Indexwerte übertrifft.

Kapitalgarantie

Der Begriff stammt aus dem Versicherungsvertragsgesetz von 1912. Dieses regelt das Geschäft zwischen Privaten und Lebensversicherungen. Demnach müssen Lebensversicherungen sicherstellen, dass sie das angesparte Kapital jederzeit vollumfänglich auszahlen können.

Kongruente Rückversicherung

Die kongruente Rückversicherung deckt die Todes- und Invaliditätsrisiken einer Vorsorgeeinrichtung vollständig ab. D. h., alle entsprechenden Kosten werden von der Versicherung übernommen.

Kontrollstelle

Die Kontrollstelle überprüft, ob die Aktienanlage der Vorsorgeeinrichtung gesetzes- und reglementskonform durchgeführt wird.

Koordinationsabzug

Gemäss Gesetz müssen nur Lohnanteile zwischen CHF 22'050 und CHF 88'200 im BVG versichert werden. Die ersten CHF 29'400 sind in der 1. Säule (AHV/IV) versichert. Als Koordinationsabzug werden CHF 25'725 vom gemeldeten Bruttolohn des Versicherten abgezogen. Der gemäss BVG maximal versicherbare Lohn beträgt somit CHF 62'475 (CHF 88'200 abzüglich CHF 25'725). Lohnbestandteile über dem BVG-Maximum oder unter CHF 22'050 sind freiwillig (überobligatorisch) versichert. (Stand 2023)

Leistungs- und Beitragsprimat

Die Altersleistungen bei den Pensionskassen können nach dem Beitrags- oder Leistungsprimat aufgebaut sein. Beim Beitragsprimat wird ein fix definierter Betrag angespart, aus welchem sich dann, je nach Entwicklung der Zinsen, die Rente ergibt. Im Leistungsprimat erhält der Versicherte eine garantierte Rente in % des letzten Lohns. Die Entwicklung an den Kapitalmärkten beeinflusst diese Rente nur indirekt.

Organisationsformen

Nur grosse Unternehmen und Institutionen können die berufliche Vorsorge in ihrer eigenen Pensionskassen abwickeln. Kleine und mittlere Arbeitgeber schliessen sich sogenannten Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen an. Gemeinschaftseinrichtungen werden von Verbänden für ihre angeschlossenen Mitglieder eingerichtet. Die einzelnen Anschlüsse werden in der Regel nicht getrennt, es besteht ein gemeinsames Vorsorgevermögen. Sammeleinrichtungen stehen beliebigen, voneinander unabhängigen Arbeitgebern zur Verfügung. Jeder angeschlossene Betrieb bildet ein eigenständiges Vorsorgewerk.

Pensionskassenexperte

Jede Vorsorgeeinrichtung muss einen externen Pensionsversicherungsexperten beiziehen, welcher jährlich die technische Bilanz erstellt. Sie dient zur Beurteilung der versicherungstechnischen Lage der Pensionskasse.

Performance

Die Performance misst die Rendite einer Kapitalanlage. Allgemein unterscheidet man zwischen der geldgewichteten Performance (money weighted return MWR) und der zeitgewichteten Performance (time weighted return TWR). Während die zeitgewichtete Performance den Einfluss von Kapitalzu- und -abgängen eliminiert, berücksichtigt die geldgewichtete Performance diese Effekte. Da Zu- und Abgänge von Kapital nicht durch den Vermögensverwalter beeinflusst werden, verwendet man zur Messung der Leistung des Vermögensverwalters die zeitgewichtete Performance. Man unterstellt dabei, dass keine Kapitalein- und -abgänge stattgefunden haben. Die geldgewichtete Performance kann von der zeitgewichteten Performance abweichen. Falls Kapitalzugänge zu ungünstigen Zeitpunkten, nämlich zu Zeiten vorübergehend hoher Börsenkurse stattfinden, liegt die geldgewichtete Performance unter der zeitgewichteten. Falls Kapitalzugänge zu Zeiten vorübergehend tiefer Börsenkurse stattfinden, gilt das Gegenteil. Outperformance: Entwicklung über einem Vergleichsindex (Benchmark) Underperformance: Entwicklung unter einem Vergleichsindex (Benchmark).

Risikoleistungen

Die Pensionskasse richtet im Todesfall Witwen-/Witwerrenten sowie Waisenrenten aus. Etliche Pensionskassen zahlen auch Partner-/innenrenten sowie ein Todesfallkapital.

Risikorückversicherung

Die Risikorückversicherung trägt die Folgen von Invaliditäts- und Todesfällen. Sie finanziert die Invalidenrenten und die Leistungen für die Hinterbliebenen. Siehe auch Stop Loss-, Excess of Loss- und kongruente Rückversicherung.

Schattenrechnung

Das BVG ist als Rahmengesetz konzipiert und schreibt Minimalleistungen vor, deren Einhaltung mittels der sogenannten Schattenrechnung überprüft wird. Somit muss für jeden einzelnen Versicherten nebst den tatsächlich versicherten Leistungen eine zusätzliche Rechnung über die gesetzlichen Leistungen geführt werden.

Sicherheitsfonds

Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge, welche mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt wurde. Ihr Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall. Seit dem Frühling 1999 fungiert sie zusätzlich als Zentralstelle 2. Säule und seit 2002 im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Freizügigkeit als Verbindungsstelle für den Bereich der beruflichen Vorsorge.

Splitting

Von einem Splitting der Vorsorge spricht man, wenn BVG-Teil und überobligatorischer Teil der Vorsorge unterschiedlich verzinst werden oder unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet werden.

Stiftungsrat

Die berufliche Vorsorge wird ausserhalb der Firma in einer sogenannten Stiftung abgewickelt. Deren oberstes Organ ist der Stiftungsrat, welcher für die Gesamtorganisation, die Einsetzung der Kontrollstelle, die Auswahl der Rückversicherung und der Abwicklung der Kapitalanlage verantwortlich ist.

Stock Picking

Auswahl einzelner Titel aus einem Anlageuniversum mit der Erwartung, dass dieser Titel den relevanten Gesamtmarkt oder Index über einen gewissen Anlagehorizont schlagen wird.

Stop Loss-Rückversicherung

Die Stop Loss-Rückversicherung deckt das Risiko einer Häufung von vielen Todes- und Invaliditätsfällen innerhalb einer bestimmten Periode ab. Die Vorsorgeeinrichtung übernimmt dabei einen fest definierten Selbstbehalt, darüber hinausgehende Leistungen trägt die Stop Loss-Versicherung. In Kombination mit einer Excess of Loss-Rückversicherung bietet dies hohe Sicherheit bei kostengünstigen Prämien.

Strategische Asset-Allokation

Aufteilung des Gesamtvermögens auf Anlagekategorien und Währungen und Festlegung von Bandbreiten für die einzelnen Asset-Klassen.

Swiss GAAP FER 26

Die 1. BVG-Revision verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen seit 1. Januar 2006 die Rechnungslegungsvorschriften nach Swiss GAAP FER 26 (Swiss Generally Accepted Accounting Principles, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) einzuhalten. Der Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 soll die «tatsächliche finanzielle Lage» der Vorsorgeeinrichtung im Sinne der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge vermitteln.

Taktische Asset Allokation

Exakte Festlegung der kurz- bis mittelfristigen Struktur des Vermögens nach Anlagekategorien und Währungen.

Technische Grundlagen

Offiziell anerkannte Tabellenwerke, welche statistisch erhobene Invalidisierungs- und Todesfallwahrscheinlichkeiten etc. enthalten und als Basis für die Berechnung von Risikoprämien und technischen Rückstellungen dienen.

Technische Rückstellungen

Für das mögliche Eintreffen der Leistungsfälle Tod und Invalidität werden Rückstellungen gebildet. Als Berechnungsgrundlage dafür gilt die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Leistungsfälle eintreffen.

Technischer Zins

Der technische Zins basiert auf der erwarteten, langfristig erzielbaren Rendite. Er beziffert die Annahme, wie hoch das rückgestellte Kapital (=Deckungskapital) während der laufenden Rentenzahlung verzinst werden kann. Bei gleicher Rente erfordert ein höherer technischer Zins ein tieferes Deckungskapital, ein tieferer technischer Zins ein höheres Deckungskapital.

Umwandlungssatz

Mittels Umwandlungssatz wird das Alterskapital bei Pensionierung in eine lebenslängliche Rente umgewandelt. Bei einem Kapital von CHF 100'000 und einem Umwandlungssatz von 6.8 % beträgt die jährliche Altersrente CHF 6'800.

Unterdeckung

Eine Unterdeckung besteht, wenn der Deckungsgrad (siehe Deckungsgrad) weniger als 100 % beträgt.

Unterschiede Versicherungen und unabhängige Einrichtungen

  Lebensversicherer mit Kapitalgarantie Unabhängige Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
Aufsicht Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) Kantonale Behörden
Gesetzliche Grundlage Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG)
Aktienquote 0–5 %1 15–50 %
Kapitalgarantie Im Ausmass der Solvabilitätsreserven (ca. 5 % des Alterskapitals)2 Keine, jedoch obligatorisches Führen einer Wertschwankungsreserve (je nach Anlagestruktur 10 % bis 20 % des Vorsorgekapitals)
Kosten Kapitalgarantie pro Jahr 1 % des Gesamtkapitals (gemäss Aussagen des Versicherungsverbands) Keine
Vorgehen bei Zahlungsunfähigkeit Eidg. Sicherheitsfonds springt ein Eidg. Sicherheitsfonds springt ein
Verteilung der Überschüsse Intransparent
10 % der Gewinne gehen in der Regel an die Versicherer (Legal Quote)
Transparent
Alle Gewinne gehen an die Versicherten
Verwaltungskosten Über CHF 400 pro aktiv Versicherter im Schnitt gemäss FINMA 2021 Meist unter CHF 300 pro aktiv Versicherter im Schnitt
Risikoprämien Volle Rückdeckung Oft Teilrückdeckungen, meist günstiger als Vollversicherung
Umwandlungssätze
Überobligatorium
Unter 5 % Verschiedene Modelle, meist höher als Versicherung oder gleich wie Versicherung
Beispiele Swiss Life, Helvetia, Allianz ASGA, Swisscanto, TRANSPARENTA, TRIKOLON, GEWERBEPENSIONSKASSE etc.
1 Wegen der nicht erlaubten Unterdeckung ist die Aktienquote tief.2 Die Kapitalgarantie sichert also nicht 100 % des Kapitals ab, sondern nur 5 %.

 

Überobligatorium

Die berufliche Vorsorge besteht aus den BVG-Minimum und einem eventuellen überobligatorischen Teil. Der BVG-Teil umfasst den Lohnbereich von CHF 22'050 bis CHF 88'200, der überobligatorische Teil beinhaltet höhere oder tiefere versicherte Lohnteile sowie bessere Vorsorgepläne als das BVG vorschreibt. Auch alle Einzahlungen vor der Einführung des BVG, also vor 1985, sind überobligatorisch.
 

Überschüsse/Zinsgewinne

Von den erzielten Kapitalerträgen und Kursgewinnen werden zuerst die Altersguthaben der aktiven Versicherten und die Rentnerkapitalien verzinst. Der darüber hinaus verbleibende Betrag wird als Überschuss bezeichnet.
 

Überschussfonds/Freie Mittel

Sobald die Wertschwankungsreserve einer Vorsorgeeinrichtung voll aufgefüllt ist, fliessen weitere Erträge automatisch in den Überschussfonds. Daraus können z. B. Leistungsverbesserungen finanziert (Zusatzverzinsung) oder die Prämien reduziert werden (Beitragspausen).
 

Vermögensverwaltung

Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren für jeden Versicherten wird während der Erwerbstätigkeit das für die Altersleistungen erforderliche Kapital angespart. Zusätzlich schreibt das Gesetz mit dem sogenannten Minimalzinssatz die Höhe der Verzinsung für die Altersguthaben vor. Somit ist die Erhaltung und Vermehrung des Vorsorgekapitals eine der zentralsten und verantwortungsvollsten Aufgaben der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen.
 

Verpfändung

Anstelle eines effektiven Vorbezugs des Pensionskassenkapitals für Wohneigentum kann man das Pensionskassenkapital auch nur dem Hypothekargeber verpfänden.
 

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Dieses Gesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen.
 

Volatilität

Erwartete oder tatsächliche Schwankungsbreite der Renditen einer Kapitalanlage.
 

Vorsorgekommission

Jede Firma, welche sich einer Sammelstiftung anschliesst, bildet ein sogenanntes Vorsorgewerk. Von jedem Vorsorgewerk wird eine Vorsorgekommission gebildet. Diese paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildete Vorsorgekommission entscheidet über die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierung indem es den Vorsorgeplan bestimmt. Die Vorsorgekommission entscheidet weiter über die Verwendung und Verteilung der Überschüsse.
 

Wohneigentumsvorbezug

Die Wohneigentumsförderungsverordnung (WEFV) ermöglicht seit dem 1. Januar 1995 die Verwendung des Vorsorgekapitals zum Erwerb von Wohneigentum.
 

Wertschwankungsreserve

Nachdem die Altersguthaben verzinst sind, legen die Vorsorgeeinrichtungen aus den zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen die Wertschwankungsreserve an. Damit können sie niedrige Anlageergebnisse infolge schlechter Finanzmarktverhältnisse ausgleichen.